DIGITALE BARRIEREFREIHEIT
So machen Sie Ihre Website für alle Menschen nutzbar und halten sich an das neue Gesetz

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Ihre Websites barrierefrei sein.
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können zu Abschaltung Ihrer Website, Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.
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Ein barrierefreies Internet ist bald Pflicht – und eine große Chance
Viele Menschen nutzen das Internet jeden Tag. Aber: Nicht alle Menschen können Websites oder Apps gut bedienen. Zum Beispiel Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme.
Deshalb gibt es ein neues Gesetz: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Apps, sowie viele Angebote im Internet, barrierefrei sein. Das bedeutet: Sie müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen.
Für Unternehmen ist das wichtig, weil:
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen können Angebote im Internet, wie Webseiten oder Apps verstehen und benutzen – egal ob mit oder ohne Behinderung.
Dafür muss man auf viele Dinge achten:

Texte
- Kurze Sätze
- Einfache Wörter
- Klare Struktur (Überschriften, Absätze, Listen)

Bilder und Grafiken
- Jedes Bild braucht eine kurze Beschreibung
- Grafiken sollten auch im Text erklärt werden

Videos
- Videos brauchen Untertitel
- Wichtige Dinge im Video, die man nur sehen kann, müssen auch gesagt werden

Navigation
- Die Seite muss einfach zu bedienen sein – auch nur mit der Tastatur oder einem Screenreader (Ein Programm, das Texte vorliest)

Formulare
- Alle Felder müssen klar beschriftet sein
- Die Eingabe muss auch ohne Maus funktionieren

Farben
- Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Infos dürfen nicht nur durch Farben erklärt werden

Technik
- Die Website muss bestimmte technische Regeln einhalten. Diese Regeln heißen: WCAG. Hier ist der WCAG 2.2 AA-Standard einzuhalten.
Unser Angebot: Schritt für Schritt barrierefrei
Kostenloses Erstgespräch
Analyse Ihrer Website oder App
Sie bekommen einen klar verständlichen Bericht mit Tipps zur Verbesserung.
Umsetzung der Empfehlungen
Wir kümmern uns um die technische Umsetzung – einfach und sicher.
Begleitende Kommunikation
„Wir sind ab sofort barrierefrei!“
Sind Sie betroffen?
Viele Unternehmen müssen barrierefrei werden – zum Beispiel:
-
Online-Shops
-
Banken der Mobilitätsdienste z. B. Fahrdienste oder Apps für Bus und Bahn
-
Dienstleister mit Terminbuchung
-
Anbieter digitaler Produkte
Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern sind nur teilweise ausgenommen. Lassen Sie es uns prüfen.
Jetzt prüfen lassen:
Muss meine Firma barrierefrei sein?
Warum Revocit?
Wir von Revocit helfen Ihnen von Anfang bis Ende.
Wir bieten:
- Beratung, Analyse und technische Umsetzung
- Wissen und Erfahrung zu Gesetzen wie dem BFSG und EAA
- Einfache Sprache und verständliche Prozesse
- Unterstützung auch bei Soziale Netzwerken wie Facebook oder Instagram und anschließender der Pressearbeit
Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher – und helfen Sie, dass alle Menschen das Internet nutzen können.
„Für meinen blinden Stiefvater war das Internet oft der einzige Weg zur Welt – doch digitale Barrieren standen ihm viel zu oft im Weg. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have. Sie sollte als ein Menschenrecht betrachtet werden. Und für jedes Unternehmen eine Pflicht – gesetzlich wie moralisch.“
Mehr als 750 Firment vertrauen auf unser Wissen
Häufig gestellte Fragen
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit heißt:
Alle Menschen können das Internet benutzen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel:
- Menschen, die schlecht sehen oder hören.
- Menschen, die den Computer nur mit der Tastatur bedienen.
- Menschen, die einfache Sprache brauchen.
Webseiten, Apps und Online-Angebote müssen leicht zu bedienen und gut verständlich sein.
Warum ist Barrierefreiheit ab 2025 wichtig?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt ein neues Gesetz.
Es heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG).
Das bedeutet:
Viele Firmen müssen ihre Webseiten und Apps barrierefrei machen.
Ziel ist: Alle Menschen sollen das Internet gleich gut nutzen können.
Das Gesetz kommt von der Europäischen Union (EU).
Denn: Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht.
Für welche Firmen gilt das Gesetz?
Das Gesetz gilt für viele Firmen. Zum Beispiel:
- Online-Shops
- Banken
- Bus- und Bahn-Unternehmen
- Firmen für Handy und Internet
Sehr kleine Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind meist ausgenommen.
Aber: Oft müssen auch sie Barrierefreiheit beachten.
Welche Probleme gibt es oft auf Webseiten?
Diese Dinge machen Webseiten nicht barrierefrei:
- Bilder ohne Beschreibung
- Formulare, die man nicht mit der Tastatur ausfüllen kann
- Texte mit schlechtem Farb-Kontrast
- Videos ohne Untertitel
- Seiten, die man mit einem Screenreader (Ein Programm, das Texte vorliest) nicht bedienen kann
Wie kann ich meine Website prüfen?
Man kann testen, ob eine Website barrierefrei ist.
Zum Beispiel:
- mit einem Test-Programm wie WAVE oder axe
- mit einem Screenreader (Ein Programm, das Texte vorliest)
- durch eine Prüfung von Fachleuten
So findet man heraus: Was muss besser werden?
Warum lohnt sich Barrierefreiheit für Firmen?
Barrierefreiheit hat viele Vorteile:
- Mehr Menschen können Ihre Seite nutzen (In Deutschland: 10 Millionen Menschen mit Behinderung)
- Ihre Seite wird bei Google besser gefunden
- Ihre Firma hat ein gutes Bild nach außen
- Die Nutzer:innen sind zufriedener