DIGITALE BARRIEREFREIHEIT WIRD ZUR PFLICHT
Ist Ihr digitales Angebot barrierefrei? Handeln Sie jetzt!

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei sein.
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können zu Abschaltung Ihrer Website, Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.
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So machen wir Ihre digitalen Angebote barrierefrei – Schritt für Schritt
Ihr kostenloses Erstgespräch
Analyse Ihrer digitalen Schritte
Wir prüfen Website, App & Co. auf Barrierefreiheit – inklusive detailliertem Analysedokument mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Umsetzung der Maßnahmen
Gemeinsam setzen wir die notwendigen Anpassungen um – technisch fundiert, nutzerzentriert und konform mit dem BFSG & WCAG 2.2.
Begleitende Kommunikation
Sind die neuen Regelungen des BFSG für Sie relevant?
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und machen Sie Ihre Website gemeinsam mit Revocit barrierefrei.
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Stichtag: 28. Juni 2025
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Abhängig von Unternehmensgröße und Jahresumsatz
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Bieten Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen an
Ein barrierefreies digitales Erlebnis wird zur Pflicht – und zu Ihrer Chance
Die digitale Welt ist längst Teil unseres Alltags – doch nicht alle Menschen können gleichermaßen daran teilhaben. Für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen stellen viele digitale Angebote weiterhin erhebliche Hürden dar. Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an: Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG, die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen insbesondere Websites, mobile Anwendungen und digitale Inhalte so entwickelt und angeboten werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.
Was bedeutet barrierefreie Gestaltung?
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte selbstbestimmt nutzen können. Die Umsetzung barrierefreier Gestaltung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und Reichweitensteigerung.
Folgende Aspekte sind dabei zentral:

Texte sind klar, verständlich und logisch aufgebaut
Texte sollten in einfacher Sprache, mit kurzen Sätzen und einer klaren Gliederung verfasst sein. Überschriften, Absätze und Listen erleichtern das Erfassen der Inhalte – auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder eingeschränktem Konzentrationsvermögen.

Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten zugänglich gemacht
Jedes Bild benötigt einen aussagekräftigen Alt-Text, damit Screenreader-Nutzer:innen (Bildschirm-Vorlesesoftware) den visuellen Inhalt verstehen können. Wichtige Informationen in Infografiken oder Schaubildern sollten zusätzlich im Text beschrieben werden.

Tonaufnahmen und Videos sind für alle Sinne zugänglich
Durch Untertitel werden Videos auch für gehörlose oder schwerhörige Menschen verständlich. Audiodeskriptionen beschreiben visuelle Elemente für blinde oder sehbehinderte Personen – so bleibt der Informationsgehalt erhalten.

Die Navigation ist einfach, intuitiv und mit Hilfsmitteln bedienbar
Die Website-Navigation muss logisch strukturiert, klar beschriftet und ohne Mausbedienung nutzbar sein. Screenreader- und Tastaturkompatibilität sind dafür unerlässlich.

Formulare sind verständlich beschriftet und barrierefrei bedienbar
Alle Eingabefelder benötigen klar zugeordnete Beschriftungen, die von Screenreadern erkannt werden. Die Nutzung muss auch ohne Maus und visuelles Feedback problemlos möglich sein.

Die Farbgestaltung ist kontrastreich und farbunabhängig
Ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt für bessere Lesbarkeit. Inhalte dürfen nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden – beispielsweise darf ein Fehler nicht nur durch die Farbe Rot angezeigt werden.

Technische Standards entsprechen den WCAG 2.2 (AA)
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf AA-Niveau definieren internationale Standards für digitale Barrierefreiheit. Diese sollten konsequent angewendet und regelmäßig geprüft werden, um die langfristige Zugänglichkeit sicherzustellen.
Digitale Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern eine verpflichtende und sinnvolle Investition in eine inklusive Zukunft.
Als Unternehmen tragen Sie nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung: Jeder Mensch verdient Zugang zu digitalen Inhalten – unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website, App oder Plattform barrierefrei, nutzerfreundlich und rechtssicher zu gestalten.
Wer ist von den neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit betroffen?
Private Marktakteur:innen,
welche die oben genannten Produkte und Dienstleistungen anbieten – also Hersteller:innen, Importeur:innen, Händler:innen und Dienstleister:innen.
Anbietende digitaler Dienstleistungen,
wie Bankdienstleistungen, Telefon- und Messenger-Dienste, E-Books, Personenbeförderungsdienste und elektronischer Geschäftsverkehr (Onlineshops, Terminbuchungssysteme).
Anbietende digitaler Produkte
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind.
Alle, die Produkte in den Verkehr bringen
Kleinstunternehmen sind von der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen, jedoch nicht für Produkte, die sie in den Verkehr bringen, so die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
„Für meinen blinden Stiefvater war das Internet oft der einzige Weg zur Welt – doch digitale Barrieren standen ihm viel zu oft im Weg. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have. Sie sollte als ein Menschenrecht betrachtet werden. Und für jedes Unternehmen eine Pflicht – gesetzlich wie moralisch.“
Warum Revocit – Weil Barrierefreiheit bei uns ganzheitlich gedacht wird
Bei Revocit verbinden wir technische Expertise, strategische Beratung und Sicherheit, um Unternehmen zukunftsfähig und digital inklusiv aufzustellen. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – praxisnah, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.
Mit Revocit setzen Sie ein Zeichen für digitale Teilhabe und stärken nachhaltig Ihr Markenprofil.
Sicher handeln durch fundiertes Verständnis von BFSG & EAA – aus operativer und strategischer Perspektive
Individuelle Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen
Technische Umsetzung auf Basis der WCAG 2.2-Standards
Beratung mit Weitblick – für PR, Kommunikation & Social Media
Effiziente Prozesse, verständliche Sprache und echte Partnerschaft
Mehr als 750 mittelständische Unternehmen vertrauen unserer Digitalkompetenz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können – z. B. mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder alternativen Farbkontrasten.
Warum ist Barrierefreiheit für Websites und Apps ab 2025 gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – also Websites, Apps und Online-Diensten.
Die gesetzliche Pflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, die aus einem gesellschaftlichen Grundverständnis entstanden ist:
Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht – kein Extra. Menschen mit Einschränkungen sollen das Internet genauso selbstverständlich nutzen können, wie alle anderen.
Wer digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellt, muss daher künftig die Kriterien der WCAG 2.2 AA einhalten – sonst drohen Bußgelder, Beschwerden und Imageschäden.
Für welche Unternehmen gilt die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit?
Die gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Online-Shops, Banken, Verkehrsbetriebe oder Telekommunikationsanbieter:innen. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden sind ausgenommen, aber häufig indirekt betroffen.
Was sind die häufigsten Barrieren auf Webseiten?
Häufige Hürden für Nutzer mit Einschränkungen sind:
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Fehlende Alternativtexte für Bilder
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Nicht nutzbare Formulare per Tastatur
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Zu geringer Farbkontrast
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Keine Untertitel oder Transkripte bei Videos
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Keine barrierefreie Navigation für Screenreader
Wie kann ich prüfen, ob meine Website barrierefrei ist
Eine Barrierefreiheitsprüfung erfolgt anhand der WCAG 2.2 AA-Kriterien. Tools wie WAVE, axe DevTools oder manuelle Tests mit Screenreadern helfen – eine professionelle Analyse zeigt jedoch genau, wo Handlungsbedarf besteht.
Welche Vorteile hat digitale Barrierefreiheit für Unternehmen?
Neben der gesetzlichen Pflicht bietet Barrierefreiheit viele Vorteile:
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Größere Reichweite (10 Mio. Betroffene in DE)
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Besseres SEO-Ranking
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Positive Außenwirkung
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Mehr Nutzerzufriedenheit und -interaktion