Zu Content springen

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT WIRD ZUR PFLICHT

Ist Ihr digitales Angebot barrierefrei? Handeln Sie jetzt!

Grafische Darstellung Barrierefreiheit im Web

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei sein.

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können zu Abschaltung Ihrer Website, Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.

days

hours

minutes

seconds

Alles zu kompliziert? – Artikel jetzt in leichter Sprache lesen

 

Sind die neuen Regelungen des BFSG für Sie relevant?

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und machen Sie Ihre Website gemeinsam mit Revocit barrierefrei.

  • Stichtag: 28. Juni 2025

  • Abhängig von Unternehmensgröße und Jahresumsatz

  • Bieten Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen an

Ein barrierefreies digitales Erlebnis wird zur Pflicht – und zu Ihrer Chance

Die digitale Welt ist längst Teil unseres Alltags – doch nicht alle Menschen können gleichermaßen daran teilhaben. Für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen stellen viele digitale Angebote weiterhin erhebliche Hürden dar. Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an: Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das BFSG, die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen insbesondere Websites, mobile Anwendungen und digitale Inhalte so entwickelt und angeboten werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

Was bedeutet barrierefreie Gestaltung?

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte selbstbestimmt nutzen können. Die Umsetzung barrierefreier Gestaltung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und Reichweitensteigerung.

Folgende Aspekte sind dabei zentral:

Bild Barrierefreiheit durch verständlichen Text

Texte sind klar, verständlich und logisch aufgebaut

Texte sollten in einfacher Sprache, mit kurzen Sätzen und einer klaren Gliederung verfasst sein. Überschriften, Absätze und Listen erleichtern das Erfassen der Inhalte – auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder eingeschränktem Konzentrationsvermögen.

Bild Barrierefreiheit durch Alt Texte

Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten zugänglich gemacht

Jedes Bild benötigt einen aussagekräftigen Alt-Text, damit Screenreader-Nutzer:innen (Bildschirm-Vorlesesoftware) den visuellen Inhalt verstehen können. Wichtige Informationen in Infografiken oder Schaubildern sollten zusätzlich im Text beschrieben werden.

Bild Barrierefreiheit in Multimedia

Tonaufnahmen und Videos sind für alle Sinne zugänglich

Durch Untertitel werden Videos auch für gehörlose oder schwerhörige Menschen verständlich. Audiodeskriptionen beschreiben visuelle Elemente für blinde oder sehbehinderte Personen – so bleibt der Informationsgehalt erhalten.

Bild Barrierefreiheit mit leichter Navigation

Die Navigation ist einfach, intuitiv und mit Hilfsmitteln bedienbar

Die Website-Navigation muss logisch strukturiert, klar beschriftet und ohne Mausbedienung nutzbar sein. Screenreader- und Tastaturkompatibilität sind dafür unerlässlich.

Bild Barrierefreiheit durch leichte Formulare

Formulare sind verständlich beschriftet und barrierefrei bedienbar

Alle Eingabefelder benötigen klar zugeordnete Beschriftungen, die von Screenreadern erkannt werden. Die Nutzung muss auch ohne Maus und visuelles Feedback problemlos möglich sein.

Bild Barrierefreiheit durch Kontrast

Die Farbgestaltung ist kontrastreich und farbunabhängig 

Ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt für bessere Lesbarkeit. Inhalte dürfen nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden – beispielsweise darf ein Fehler nicht nur durch die Farbe Rot angezeigt werden.

Bild Barrierefreiheit durch technische Standards

Technische Standards entsprechen den WCAG 2.2 (AA)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf AA-Niveau definieren internationale Standards für digitale Barrierefreiheit. Diese sollten konsequent angewendet und regelmäßig geprüft werden, um die langfristige Zugänglichkeit sicherzustellen.

Digitale Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern eine verpflichtende und sinnvolle Investition in eine inklusive Zukunft.

Als Unternehmen tragen Sie nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung: Jeder Mensch verdient Zugang zu digitalen Inhalten – unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website, App oder Plattform barrierefrei, nutzerfreundlich und rechtssicher zu gestalten.

„Für meinen blinden Stiefvater war das Internet oft der einzige Weg zur Welt – doch digitale Barrieren standen ihm viel zu oft im Weg. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have. Sie sollte als ein Menschenrecht betrachtet werden. Und für jedes Unternehmen eine Pflicht – gesetzlich wie moralisch.“
Portrait_Moritz_Grellner_Revocit_Head_of_Operations
Moritz Grellner – Head of Operations, Revocit GmbH

Warum Revocit – Weil Barrierefreiheit bei uns ganzheitlich gedacht wird

Bei Revocit verbinden wir technische Expertise, strategische Beratung und Sicherheit, um Unternehmen zukunftsfähig und digital inklusiv aufzustellen. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – praxisnah, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.

Mit Revocit setzen Sie ein Zeichen für digitale Teilhabe und stärken nachhaltig Ihr Markenprofil.

Mehr als 750 mittelständische Unternehmen vertrauen unserer Digitalkompetenz.

A
Ppu
Alural
Novalumen
winkler-brendel
Raumedic
grüüün
Münch_Energie-1
Boscor
E
Suprima
Stadter_Kamintechnik-1

Häufig gestellte Fragen

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können – z. B. mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder alternativen Farbkontrasten.

Warum ist Barrierefreiheit für Websites und Apps ab 2025 gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – also Websites, Apps und Online-Diensten.

Die gesetzliche Pflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, die aus einem gesellschaftlichen Grundverständnis entstanden ist:
Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht – kein Extra. Menschen mit Einschränkungen sollen das Internet genauso selbstverständlich nutzen können, wie alle anderen.

Wer digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellt, muss daher künftig die Kriterien der WCAG 2.2 AA einhalten – sonst drohen Bußgelder, Beschwerden und Imageschäden.

Für welche Unternehmen gilt die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit?

Die gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Online-Shops, Banken, Verkehrsbetriebe oder Telekommunikationsanbieter:innen. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden sind ausgenommen, aber häufig indirekt betroffen.

Was sind die häufigsten Barrieren auf Webseiten?

Häufige Hürden für Nutzer mit Einschränkungen sind:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder

  • Nicht nutzbare Formulare per Tastatur

  • Zu geringer Farbkontrast

  • Keine Untertitel oder Transkripte bei Videos

  • Keine barrierefreie Navigation für Screenreader

Wie kann ich prüfen, ob meine Website barrierefrei ist

Eine Barrierefreiheitsprüfung erfolgt anhand der WCAG 2.2 AA-Kriterien. Tools wie WAVE, axe DevTools oder manuelle Tests mit Screenreadern helfen – eine professionelle Analyse zeigt jedoch genau, wo Handlungsbedarf besteht.

Welche Vorteile hat digitale Barrierefreiheit für Unternehmen?

Neben der gesetzlichen Pflicht bietet Barrierefreiheit viele Vorteile:

  • Größere Reichweite (10 Mio. Betroffene in DE)

  • Besseres SEO-Ranking

  • Positive Außenwirkung

  • Mehr Nutzerzufriedenheit und -interaktion